Sozialgesetzbuch SGB Kapitel IX

Menschen mit Behinderungen


Das Sozialgesetzbuch (SGB) Kapitel IX

löst das Schwerbehindertengesetz ab.

Umsetzung des Verbots im GG, Menschen mit
Behinderungen zu benachteiligen

Selbstbestimmungs-, Mitwirkungs-
und Beteiligunsrechte sollen gestärkt
werden

Es versteht den behinderten Menschen nicht
als ´Leistungsempfänger` und ´Objekte`
staatlicher Sozialleistungen, sondern als ´Subjekt`
der Sozialgesetzgebung

selbst bestimmt und gleich berechtigte Teilnahme
am gesellschaftlichen Leben


Quelle:

20/01/02

RUMMELSBERG





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