Stephan Lüdtke

Ehre

 


Hinsichtlich der Bewertung des Verhaltens von Helmut Kohl stimme ich Ihnen durchaus zu,falsch ist jedoch Ihre Behauptung, dass für Offiziere die Gerichtsbarkeit in der Weimarer Zeit abgeschafft wurde.

Mein Vater, Offizier und Hauptmann der Luftwaffe und später der Abwehr unter Canaris, hat mir in seinem Nachlass die Schrift des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe vom 5. Mai 1938 unter der Überschrift Wahrung der Ehre hinterlassen, die auch noch Ehrenhändel gemäß der Anlage 4 (Herausforderung zum Zweikampf und zu seiner Austragung) zuließ.

Nach meinem Kenntnisstand ist erst mit Ausbruch des Zweiten Weltkrieges die Durchsetzung von Ehrenauseinandersetzungen mit der Waffe untersagt worden.

  

Quelle:

Feb 2000

DIE ZEIT





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